Mit der Novelle des Burgenländischen Tourismusgesetzes treten folgende wesentliche Änderungen in Kraft:
Erhöhung der Ortstaxe
Ab 1. Februar 2026 beträgt die Ortstaxe € 4,50 pro Person und Nacht.
Befreiung für Menschen mit Behinderungen
Der Befreiungstatbestand gilt künftig bereits bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % (bisher 90 %).
Wichtige Hinweise für Vermieterinnen und Vermieter
Bitte beachten Sie folgende Melde- und Kontrollpflichten:
- Gäste sind innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft anzumelden.
- Die Abmeldung muss innerhalb von 24 Stunden nach Abreise erfolgen.
- Achten Sie darauf, dass die Nächtigungszahlen auf booking.com mit jenen im Meldewesen übereinstimmen.
Bei Kontrollen durch die Landesregierung werden Abweichungen festgestellt und müssen eindeutig aufgeklärt werden. Andernfalls kann es zu Anzeigen kommen. - Bitte kontrollieren Sie regelmäßig, ob eine geplante Anreise nach der tatsächlichen Abreise korrekt geändert wurde.
Offene Meldescheine führen zu fehlerhaften Ortstaxenvorschreibungen.