Meldeamt
dort wohnen
wo andere
Urlaub machen
Meldewesen
Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs übersiedelt oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Fristen
– Anmeldung: innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
– Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
– Abmeldung: innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug
– Meldung bei Namensänderung: innerhalb von drei Monaten nach der Namensänderung (z.B. Heirat oder Scheidung)
Für eine Anmeldung nehmen Sie bitte einen ausgefüllten Meldezettel (eine Unterschrift des Unterkunftgebers ist notwendig) sowie ein gültiges Reisedokument mit. Zur Eintragung eines akademischen Grades wird das entsprechende Zeugnis benötigt.
Wenn Sie EU/EWR Bürger sind, und in Jois mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, können Sie einen Antrag auf Aufnahme in die Gemeinde-Landeswählerevidenz stellen.
Bei Verlust oder Diebstahl fallen Gebühren in Höhe von € 21,00 an. (Diese sind mittels Bankomatkarte zu bezahlen).