STrafregisterauszug

Diese geben Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen sind.

Die Strafregisterbescheinigung kann nur der betreffenden Person auf Antrag ausgestellt werden. Sie gibt über die im Strafregister eingetragenen Verurteilung einer Person Auskunft. Seit 01. Jänner 2014 kann auch eine spezielle „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ beantragt werden. Seit 01. Juli 2020 kann auch eine spezielle „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ beantrag werden.



Grundsätzlich fallen Gebühren in Höhe von € 16,40 an. Bei Nennung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle sind € 2,10 zu entrichten. (mittel Bankomatkarte)

erforderliche unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis
Vollmacht bei Antragsstellung oder Abholung durch eine andere Person.
Für eine “Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge” bzw. “Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung” zusätzlich: vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung.

Leumunds-zeugnis