Veranstaltungsanmeldung


Planen Sie eine Veranstaltung, die öffentlich zugänglich ist, dann ist diese mittels Formulars bei der Gemeinde zu melden.
Gemäß Bgld. Veranstaltungsgesetz ist jede öffentliche Veranstaltung spätestens acht Tage vorher anzuzeigen.


lass uns gemeinsam
feiern

Gebühren:

unentgeltlichen Veranstaltungen (freier Eintritt):
Bundesgebühr in Höhe von € 22,00 für die Anmeldung
Bundesgebühr in Höhe von € 21,00 für die Bestätigung
Verwaltungsabgabe in Höhe von € 22,00.

entgeltlichen Veranstaltungen (Eintritt/freie Spende):
Bundesgebühr in Höhe von € 47,30 für die Anmeldung
Bundesgebühr in Höhe von € 21,00 für die Bestätigung
Verwaltungsabgabe in Höhe von € 22,00.

Sperrstundenverlängerung:
Verwaltungsabgabe in Höhe von € 9,70.